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J. O. Immobilien Verwaltung Skyline 4_be
J. O. Immobilien Verwaltung Frankfurt Sk
J. O. Immobilien Verwaltung Frankfurt Sk
IMMOBILIENVERWALTUNG
WOHNUNGS
EIGENTÜMER GEMEINSCHAFT

Gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG) obliegt die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentumsanlage prinzipiell den Eigentümern selbst.

 

Die Wohnungseigentümerversammlung als hierfür eingesetztes Organ bringt den Grundsatz der Selbstverwaltung zum Ausdruck.

Eine ordnungsgemäße und effiziente Verwaltung ist in der Praxis allerdings nicht denkbar ohne ein weiteres ausführendes Organ – den Verwalter.

IMMOBILIENVERWALTUNG
MIET & GEWERBE
IMMOBILIENVERWALTUNG
SONDEREIGENTUM

Früher war die Verwaltung eines Miethauses durch den Eigentümer selbst noch möglich.

 

Aufgrund der stetig steigenden, auch rechtlichen Anforderungen und Haftungsrisiken rückt die Beauftragung eines professionellen Verwalters immer mehr in den Vordergrund.

Sind Sie Eigentümer einer Mietwohnanlage oder eines gemischt genutzten Objektes und wollen sich nicht mehr um die Bewirtschaftung Ihrer Immobilie kümmern?

Ist Ihnen die Abwicklung Ihrer Mieterwechsel zu zeitaufwendig?

Rufen Sie uns an, wir übernehmen gerne für Sie diese Arbeit!

  • Haben Sie sich auch schon geärgert, als Sie das wahre Gesicht Ihres Mieters erst beim Auszug gesehen haben?

  • Sind jetzt Schäden vorhanden, die vor einer Neuvermietung behoben werden müssen?

  • Wissen Sie schon, wann Sie in einem solchen Fall die Auszahlung der Kaution vornehmen müssen bzw. können?

  • Wo bekommen Sie einen neuen Mieter her?

  • Wie muss der Mietvertrag geregelt sein, damit er rechtlich auch Bestand hat?

 

Wenn Sie diese Fragen gut gelöst wissen wollen und Sie eine Wohnung in einer von uns verwalteten Eigentümergemeinschaften haben, sprechen Sie uns an.

 

WIR FREUEN UNS AUF IHREN ANRUF

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